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Hinweise zum EPPSG

Liebe Schülerinnen und Schüler der BST,


vor dem Hintergrund der gestiegenen Energiekosten hat die Bundesregierung ein Hilfspaket zur finanziellen Entlastung der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger erlassen. Dies greift zum Teil auch für Schülerinnen und Schüler.


Im Rahmen des EPPSG werden AUF ANTRAG Schülerinnen und Schüler 200 Euro steuerfrei zur Entlastung ausgezahlt. Allerdings sind nicht alle Schülerinnen und Schüler berechtigt, diese 200 Euro zu erhalten. Für viele Bildungsgänge, die an der BST unterrichtet werden, treffen diese Kriterien nicht zu.


Wir empfehlen allen Schülerinnen und Schüler, sich auf der Internetseite www.einmalzahlung200.de zu informieren und zu klären, ob sie eventuell berechtigt sind, diese Einmalzahlung zu beantragen.


Folgende Kriterien gelten:

Zitat:

Die Einmalzahlung von 200 Euro dürfen beantragen:

  • Studierende,

  • Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt,

  • Schülerinnen und Schüler in (Berufs-)Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln,

  • Schülerinnen und Schüler in Ausbildungsgängen an höheren Fachschulen und Akademien,

  • Auszubildende in Ausbildungsgängen an bestimmten Ausbildungsstätten, die in einer Rechtsverordnung nach § 2 Absatz 3 Nummer 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes erfasst sind.


Weitere Voraussetzungen sind:

  • die Ausbildungsstätten müssen ihren Sitz in Deutschland haben,

  • Studierende müssen zum 1. Dezember 2022 immatrikuliert, (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Schülerinnen und Schüler in vergleichbaren Bildungsgängen müssen zum 1. Dezember 2022 an der Ausbildungsstätte angemeldet gewesen sein und

  • der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt muss zum Stichtag in Deutschland gewesen sein.

Hinweis: Der Erhalt der Energiepreispauschale von 300 Euro für Erwerbstätige sowie der Erhalt des Heizkostenzuschusses stehen dem Anspruch auf die Einmalzahlung von 200 Euro nicht entgegen.

EPPSG: Text
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